Vor rund zehn Jahren befasste sich der OGHerstmals in der E vom27.03.19951)mit der Frage der Wirksamkeit von Interzessionsgeschäften vermögensschwacher Familienangehöriger. Eine Reihe von Folgeentscheidungen hat eine stRsp entwickelt, wonach Interzessionen (Bürgschaften, Garantien und Schuldbeitritte) naher Angehöriger des Schuldners wegen Sittenwidrigkeit (teil-)nichtig sein können.