Der Autor bespricht drei Entscheidungen des OGH über die Haftung der kontoführenden Bank des untreuen Treuhänders. In seiner Stellungnahme beleuchtet er allerdings nicht die Fragen nach dem subjektiven Sorgfaltsmaßstab oder die Unwirksamkeit der Aufrechnung, sondern zwei bisher unbeachtete Aspekte (Überweisung der Treuhandvaluta auf ein gemischtes Konto; Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Treuhänders), die nach seiner Meinung geradezu typisch und für die Lösung entscheidend seien.