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Beweis der mangelnden Begünstigung des Anfechtungsgegners

Judikatur ZIKZIK 2004/170ZIK 2004, 136 Heft 4 v. 25.8.2004

§ 30 Abs 1 Z 1 KO

Die Beurteilung der Kongruenz bzw Inkongruenz im Zusammenhang mit dem Anfechtungstatbestand nach § 30 Abs 1 Z 1 KO ist stets und typisch einzelfallbezogen und auch bei Kreditgeschäften damit regelmäßig von der Kasuistik der Vertragsgestaltung zwischen Kreditnehmer (Gemeinschuldner) und Kreditgeber (Bank bzw Anfechtungsgegner) geprägt (OGH ÖBA 2000/848).

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