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Betreibender Gläubiger muss bei Masseunzulänglichkeit Ausnahme von der Exekutionssperre behaupten und beweisen

Judikatur ZIKZIK 2004/164ZIK 2004, 130 Heft 4 v. 25.8.2004

§ 10 KO, § 124 KO, § 124a KO

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