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Faber, Das Mäßigungsrecht gemäß § 25d KSchG, ÖBA 2004, 527:

Fachliteratur ZIKZIK 2004/153ZIK 2004, 127 Heft 4 v. 25.8.2004

Die Autorin untersucht die Voraussetzungen für eine Herabsetzung bzw einen Entfall der Mithaftung vermögensschwacher Interzedenten sowie das Verhältnis der Rechtsbehelfe zueinander. Die Mäßigungskriterien nach § 25d Abs 2 KSchG stellten ein bewegliches System dar, wobei die Richtschnur für die Höhe der Mäßigung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Interzedenten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei.

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