Der Autor prüft die Säumniszuschlagspflicht bei Masseunzulänglichkeit nach der neuen Rechtslage aufgrund des durch die InsNov 2002 neu eingefügten § 124a Abs 1 KO. Nach sA tritt eine Säumniszuschlagspflicht ein, insoweit Abgabenschulden aufgrund der Rangordnung des § 47 Abs 2 KO nicht oder erst nach deren abgabenrechtlicher Fälligkeit zum Zug kommen.