Der Autor nimmt anlässlich einer E des OGH kritisch zur Amtshaftung für Bankprüfer Stellung. SE entspricht die Anwendung des AHG auf die gesamte Tätigkeit des Bankprüfers nicht dem Gesetz, was er aufgrund einer Interpretation unter verschiedenen Gesichtspunkten darlegt. Weiters seien die Aufgaben des Bankprüfers von der Prüfung des Jahresabschlusses strikt zu trennen.