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Koziol, Schadenersatz für reine Vermögensschäden, JBl 2004, 273:

Fachliteratur ZIKZIK 2004/109ZIK 2004, 89 Heft 3 v. 25.6.2004

Reine Vermögensschäden gelten grundsätzlich als nicht ersatzfähig, doch gibt es davon zahlreiche Ausnahmen; ein geschlossenes System fehlt. Der Autor erstellt zehn Grundregeln, wann reine Vermögensschäden zu ersetzen sind. Als Beispiel behandelt er die Dritthaftung des Abschlussprüfers.

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