Reine Vermögensschäden gelten grundsätzlich als nicht ersatzfähig, doch gibt es davon zahlreiche Ausnahmen; ein geschlossenes System fehlt. Der Autor erstellt zehn Grundregeln, wann reine Vermögensschäden zu ersetzen sind. Als Beispiel behandelt er die Dritthaftung des Abschlussprüfers.