§ 1 IESG
§ 879 ABGB
Die Überwälzung des Finanzierungsrisikos für die Arbeitslöhne auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds wurde als unzulässig und sittenwidrig angesehen, wenn dem Arbeitnehmer bewusst sein muss, dass er die Gegenleistung für seine Arbeit nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Fonds bekommen werde, und wenn er deshalb weiterarbeitet ( OGH 8 Ob S 105/02b ; OGH DRdA 2001/37).