Mit BGBl I 2004/10 wurde ein BG kundgemacht, das neben dem E-Government-Gesetz ua umfangreiche Änderungen des Zustellrechts enthält (s bereits ZIK 2004/1b, 1).
Mit BGBl I 2004/10 wurde ein BG kundgemacht, das neben dem E-Government-Gesetz ua umfangreiche Änderungen des Zustellrechts enthält (s bereits ZIK 2004/1b, 1).