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Unternehmensschließung oder -fortführung. Hrsg von Andreas Baumgartner. Verlag Österreich, Wien 2003. 323 Seiten, kart., € 48,-.

Fachliteratur ZIKZIK 2004/6ZIK 2004, 18 Heft 1 v. 25.2.2004

Das anzuzeigende Buch ist „das Ergebnis zweier (...) Dissertationen an der Universität Wien“ (Vorwort) und soll vor allem der Frage nachgehen, wie „eine Analyse zu gestalten“ ist, um „haltbare Aussagen zur Sinnhaftigkeit eines Fortführungsversuches abzuleiten“ (23). Der Schwerpunkt der Erörterung wird dabei auf die durch das IVEG in § 114b Abs 1 KO eingefügte Wendung gelegt, dass der Masseverwalter in seinem Bericht zur Berichtstagsatzung „in einer der Größe und Bedeutung des Falles angemessenen Weise auf die Markt-, Unternehmens- und Finanzlage einzugehen“ hat. Der mehr betriebswirtschaftlich als juristisch geprägte Ansatz Baumgartners bringt wertvolle Aufschlüsse zur Auslegung dieser nach Ansicht des Autors „zentralen Bestimmung“ (79): Die Marktanalyse soll demnach zeigen, ob „überhaupt ein Absatzmarkt für das Produktportfolio des Unternehmens besteht“ und „ob auch das sonstige Umfeld zumindest dermaßen positiv einzustufen ist, dass ein effizientes Unternehmen in diesem Gewinne schreiben kann“ (so 153; vgl auch 107 ff zu verschiedenen in Betracht kommenden Analysemethoden und Fragestellungen). Die an die Marktanalyse anschließende (zur Reihung der Analyseschritte vgl 92 ff) Unternehmensanalyse beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit das konkrete Unternehmen mit der Marktsituation „kompatibel“ ist (vgl dazu 153 ff). Im Rahmen der Finanzanalyse ist schließlich zu klären, wie der Fortbetrieb liquiditätsmäßig finanziert wird (vgl 203 ff); in der Sache geht es hier um eine Prognose von Einnahmen und Ausgaben (vgl 238 f). Diese hier stichwortartig zusammengefassten Ergebnisse der Arbeit werden durch mathematische Formeln und Grafiken erläutert und illustriert, die vielleicht ein wenig den Blick dafür verstellen, dass es praktisch ausnahmslos um die Beurteilung zukünftiger wirtschaftlicher Sachverhalte in einer oft unruhigen bis chaotischen Periode geht und „in Anbetracht des begrenzten Zeitraums für die Entscheidungsfindung umfangreiche betriebswirtschaftliche Analysen (...) nur eingeschränkt möglich“ sind (so zutreffend ErläutRV zum IVEG, 1589 BlgNR 20. GP 17), sodass allzu hohe Anforderungen an die Darstellung im Bericht des Masseverwalters gem § 114b Abs 1 KO letztlich zu „Scheingenauigkeiten“ führen können. Die etwa in der Praxis oft zu treffende Einschätzung, dass die Erfüllbarkeit des Zwangsausgleiches von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens abhängt und daher nicht mit letzter Sicherheit beurteilt werden kann, sodass insofern ein Hoffnungsausgleich vorliegt, ist als Entscheidungsgrundlage uU aussagekräftiger als weitwendige Berechnungen, die von nicht verifizierbaren Annahmen über die Markt- und Umsatzentwicklung ausgehen. Mit diesem - vielleicht durch die zu gering ausgeprägten betriebswirtschaftlich-analytischen Fähigkeiten eines Juristen (vgl 84) bedingten - Vorbehalt ist das Buch eine interessante und empfehlenswerte Lektüre.

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