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Höller, Software-Urheberrechtsverletzungen im Konkurs, ecolex 2003, 922:

Fachliteratur ZIKZIK 2004/12ZIK 2004, 20 Heft 1 v. 25.2.2004

Die Verwendung nichtlizenzierter Computerprogramme nach Konkurseröffnung stellt eine Urheberrechtsverletzung durch den Masseverwalter dar. Der Urheber kann einen Aussonderungsanspruch geltend machen, der nach Ansicht des Autors nicht der Bestimmung des § 11 Abs 2 KO unterliegt. Daneben stehen dem Urheber gegen die Masse Masseforderungen zu, die zum einen in der unbefugten Verwendung des Programmes gründen, zum anderen kommen Masseforderungen aufgrund grundloser Bereicherung der Masse in Betracht.

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