Der Autor begrüßt an der von ihm besprochenen E, dass sich der OGH gegen eine kumulative Anfechtung bei der Überziehung von Kontokorrentkrediten ausgesprochen hat, wobei der Autor insb das Erfordernis der Gläubigerbenachteiligung erörtert. Daneben stellt er Betrachtungen zum Zug-um-Zug-Prinzip an, auf das der OGH in der konkreten E allerdings nicht eingegangen ist.