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Zur Berücksichtigung nicht angemeldeter Forderungen bei bestätigtem Zahlungsplan

Judikatur ZIKZIK 2003/290ZIK 2003, 210 Heft 6 v. 22.12.2003

§ 156 Abs 1 KO, § 193 Abs 1 KO, § 197 KO

Eine Zurückweisung von Forderungsanmeldungen im Konkurs wegen Verspätung ist nicht vorgesehen. Auch der beschlussmäßigen Feststellung, dass eine verspätete Forderungsanmeldung unbeachtet zu bleiben habe, fehlt die Grundlage.

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