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Nach (Zwangs-)Ausgleich nur mehr Aufrechnung mit Quote möglich

Judikatur ZIKZIK 2003/282ZIK 2003, 205 Heft 6 v. 22.12.2003

§ 19 KO, § 20 KO

Das gegenseitige Zusammentreffen aufrechenbarer Forderungen führt noch nicht die Aufrechnung herbei, sondern zusätzlich ist eine entsprechende Aufrechnungserklärung erforderlich. Aufrechnungserklärungen können auch schlüssig erfolgen.

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