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Wenger, Spaltungshaftung bei Dauerschuldverhältnissen (Anm zu OGH 26. 8. 2003, 5 Ob 182/03f), RWZ 2003/81, 297:

Fachliteratur ZIKZIK 2003/275ZIK 2003, 199 Heft 6 v. 22.12.2003

Der Autor schildert das Ergebnis der Entscheidung, das die Haftung der „übrigen an der Spaltung beteiligten Gesellschaften“ für Forderungen aus vor dem Tag der Eintragung in der Spaltung begründeten Dauerschuldverhältnissen zeitlich auf fünf Jahre begrenzt, und gibt Hinweise für die Praxis.

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