Das Gesellschafts- und InsolvenzrechtsänderungsG 2003 - GIRÄG 2003 - ist im BGBl I 2003/92 bekannt gemacht worden. Mit Wirkung zum 1. 1. 2004 treten sowohl das neue EigenkapitalersatzG - EKEG als auch die begleitenden Änderungen insb in den Insolvenzgesetzen in Kraft. Damit erfolgt eine ausführliche Regelung des Eigenkapitalersatzrechts, das bislang im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des OGH geprägt ist. Einige neue Bestimmungen in KO und AO räumen Gläubigern mit Forderungen aus Eigenkapital ersetzenden Leistungen die Stellung von nachrangigen Gläubigern ein und regeln näher die rechtlichen Konsequenzen dieser Einstufung.