Der Autor äußert sich kritisch zur neuen Haftung der ehrenamtlichen Rechnungsprüfer, der verschärften Haftung von Organwaltern und der Durchgriffshaftung zugunsten der Vereinsgläubiger. Darüber hinaus gibt er Anregungen, wie die Schwachstellen des VereinsG 2002 behoben werden könnten.