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P. Bydlinski, Anm zu OGH, ÖBA 2003, 620 (623):

Fachliteratur ZIKZIK 2003/222ZIK 2003, 160 Heft 5 v. 27.10.2003

Der Autor lehnt die E des OGH, wonach ein Interzedent gem § 25c KSchG selbst dann aufzuklären ist, wenn er über die finanzielle Stellung des Kreditnehmers Bescheid weiß, ab. Dies begründet der Autor mit der Teleologie des § 25c KSchG, dem vor allem eine Warnfunktion zukomme.

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