Der Autor geht auf ein Judikat des OGH (s ZIK 2003/82, S. 61) ein, wonach Abgaben nur dann Masseforderungen darstellen, wenn sie die sachlichen und zeitlichen Kriterien des § 46 Abs 1 Z 1 KO erfüllen und darüber hinaus der zugrunde liegende Sachverhalt zur Vermehrung der Masse führt, widrigenfalls nur eine konkursfreie Forderung vorliege. Der Autor entwickelt ein System zur rechnerischen Umsetzung dieser Ansicht.