Die Autoren beschäftigen sich mit der Frage, ob der Bauträger den Wohnungsinhabern, die von ihm gemietet oder gekauft haben, für Mangelfolgeschäden haftet. Nach Betrachtung der Rsp und Lehre bejahen sie die Haftung.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Frage, ob der Bauträger den Wohnungsinhabern, die von ihm gemietet oder gekauft haben, für Mangelfolgeschäden haftet. Nach Betrachtung der Rsp und Lehre bejahen sie die Haftung.