Der Autor untersucht, ob es Lösungsmöglichkeiten gibt, die dem Abwicklungsmodell der herrschenden Meinung (Teilgläubigerschaft), das doch einige Probleme verursache, vorzuziehen seien. SE wäre es besser, über die Form einer Gesamthand die Interessen des Eigentümers, Anwartschaftsberechtigten und des Schädigers auszugleichen.