Die Autoren informieren über Ziele, Anwendungsbereich und Struktur des Kodex. Dann gehen sie auf eine Reihe von Soll-Verhaltensregeln ein, die eine Ausstrahlungswirkung auf den objektiven Sorgfaltsmaßstab von Vorstand und Aufsichtsrat entfalten. Da der Kodex als unverbindliche Rechtsquelle zu qualifizieren sei, bleibe abzuwarten, ob der OGH den Sorgfaltsmaßstab der Organwalter aufgrund des Kodex weiter konkretisieren werde.