Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) werden auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Erläuterungen im Anhang um eine Risikoberichterstattung erweitert. Zusätzlich dazu haben die Abschlussprüfer der Gesellschaft eine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements vorzunehmen. In ihrem Beitrag beschäftigen sich die Autoren mit dem Inhalt und Auswirkungen dieser Bestimmung.