Der neue § 124a KO regelt die Rechtsfolgen der Masseunzulänglichkeit. Strittig ist jedoch, wann diese überhaupt vorliegt. Hier wird vertreten, dass auch bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen Masseunzulänglichkeit iSd Gesetzes gegeben ist.
Der neue § 124a KO regelt die Rechtsfolgen der Masseunzulänglichkeit. Strittig ist jedoch, wann diese überhaupt vorliegt. Hier wird vertreten, dass auch bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen Masseunzulänglichkeit iSd Gesetzes gegeben ist.