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(Un-)Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzrechts auf im Konkurs erbrachte Leistungen? Anmerkungen zum Beschluss des OLG Linz vom 11. 6. 2003, 2 R 98/03z

ZIK aktuellMarkus Fellner , Johannes Klauninger, LL.M.ZIK 2003/154ZIK 2003, 116 Heft 4 v. 25.8.2003

Mit Beschluss vom 11. 6. 2003, 2 R 98/03z, hatte das OLG Linz - soweit ersichtlich - als erstes Oberlandesgericht Gelegenheit, sich mit der Frage zu befassen, ob die Regeln des Eigenkapitalersatzrechts auch auf Leistungen, die im Konkurs einer Gesellschaft (im konkreten Fall einer GmbH) an diese erbracht werden, zur Anwendung gelangen, und dies im Ergebnis verneint. Diese Entscheidung gibt Anlass dazu, die vorliegende Problematik einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

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