In seinem Beitrag geht der Autor auf das Verhältnis des § 27 WEG 2002 zu exekutionsrechtlichen Bestimmungen, auf die Fristenberechnung für Forderungen gem § 27 Abs 2 WEG und auf die Ausnützung des Vorzugspfandrechtes im Fall des Eigentümerwechsels ein.