Der Autor widmet sich der Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer, der neben „seiner“ GmbH einen Kredit zu unternehmerischen Zwecken aufnimmt, als Konsument oder als Unternehmer zu qualifizieren ist. Der Autor behandelt die Jud des OGH und weist darauf hin, dass sich der VwGH bisher in gegenteiliger Ansicht ausgesprochen hat.