Die Autoren gehen der Frage nach, ob ein geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH, der die Haftung für einen Unternehmenskredit der Gesellschaft übernommen hatte, Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass eine Behandlung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern als Unternehmer gerechtfertigt ist, wenn wirtschaftliches Eigeninteresse und organschaftliche Handlungsbefugnis in einer Person zusammenfallen.