Der Autor stimmt der E des OGH im Wesentlichen zu. Er spinnt den Verlauf des neuerlichen Verfahrens weiter und nimmt zuletzt auch selbst noch kurz Stellung zur im Titel angesprochenen Thematik.
Der Autor stimmt der E des OGH im Wesentlichen zu. Er spinnt den Verlauf des neuerlichen Verfahrens weiter und nimmt zuletzt auch selbst noch kurz Stellung zur im Titel angesprochenen Thematik.