Der Autor geht auf die Frage der Qualifikation der Umsatzsteuerforderung als Masseforderung oder als Konkursforderung ein, wenn das steuerbegründende Moment in einer Lieferung bestand, die erst nach Konkurseröffnung durch den Masseverwalter vollständig erbracht wurde. Der Autor gibt drei in der Literatur vertrete Lösungsvarianten an, wobei er darauf hinweist, dass nur eine von der Rechtsansicht der Verwaltung geteilt wird.