Der Autor kritisiert die E des OGH, in der einem Arbeitnehmer der begründete Austritt vor Konkurseröffnung trotz Ankündigung des Vorenthaltens des Entgelts verwehrt wurde. Er ist der Ansicht, dass das Vorenthalten von Entgelt dem Arbeitnehmer gegenüber rechtswidrig sei, auch wenn durch die Bezahlung des Entgelts eine Gläubigerbenachteiligung drohe.