§ 879 Abs 3 ABGB
§ 6 Abs 1 Z 3 KSchG
Eine Bestimmung in den Leasingbedingungen, wonach der Leasinggeber berechtigt ist, aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitleasingnehmers den Leasingvertrag aufzulösen, ist nicht gröblich benachteiligend ( OGH 4 Ob 2307/96k ).