§ 46 KO, § 51 KO, § 81 KO
§ 9 BAO, § 80 BAO
§ 12 Abs 10 UStG
Ein Masseverwalter (MV) hat der Pflicht zur Abgabe von Abgabenerklärungen gleich einem Abgabepflichtigen unabhängig davon nachzukommen, ob er eines Steuerberaters bedarf, und auch unabhängig davon, ob die Tätigkeit des Steuerberaters (aus der Masse) finanziert werden kann.