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Haftung des Masseverwalters wegen Unterlassung der Anmeldung einer Abgabenschuld bei der Meistbotsverteilung *)*)Siehe dazu den Aufsatz von Engelhart in diesem Heft, ZIK 2003/2, 2.

Judikatur ZIKZIK 2003/36ZIK 2003, 25 Heft 1 v. 25.2.2003

§ 46 KO, § 51 KO, § 81 KO
§ 9 BAO, § 80 BAO
§ 12 Abs 10 UStG

Ein Masseverwalter (MV) hat der Pflicht zur Abgabe von Abgabenerklärungen gleich einem Abgabepflichtigen unabhängig davon nachzukommen, ob er eines Steuerberaters bedarf, und auch unabhängig davon, ob die Tätigkeit des Steuerberaters (aus der Masse) finanziert werden kann.

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