Der Autor hinterfragt anlässlich einer E des OGH kritisch, nach welcher Norm einem Arbeitnehmer für seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei Betriebsteilübergang gehaftet wird und wonach sich der Haftungsumfang bestimmt.
Der Autor hinterfragt anlässlich einer E des OGH kritisch, nach welcher Norm einem Arbeitnehmer für seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei Betriebsteilübergang gehaftet wird und wonach sich der Haftungsumfang bestimmt.