Mit Verordnung des BMJ wurde die kürzlich (s ZIK 2002/ 257c, 181) angekündigte ADV-Form-Verordnung 2002 (AVF 2002) erlassen. Sie ist im BGBl II 2002/510 veröffentlicht und mit 1. 1. 2003 in Kraft getreten. Die AFV 2002 ist bei der Anspruchsverfolgung mittels Mahnklage (obligatorisch nunmehr bis 30.000 €, und das auch bei den Landesgerichten: s § 244 ZPO) und Exekution zu beachten. Alte Formblätter dürfen bis einschließlich 30. 6. 2003 verwendet werden, sofern sie der AFV-ÄnderungsV BGBl II 2002/332 entsprechen.