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Klage gegen Gemeinschuldner auf Übernahme eines Bestandobjekts - Berichtigung der Parteibezeichnung auf den Masseverwalter

Judikatur ZIKZIK 2002/283ZIK 2002, 200 Heft 6 v. 22.12.2002

§ 6 Abs 1 KO
§ 235 Abs 5 ZPO

Wird nach Konkurseröffnung eine Klage unrichtig über eine nicht anmeldungspflichtige Forderung gegen den Gemeinschuldner gerichtet, kann die Parteibezeichnung auf den Masseverwalter berichtigt werden.

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