Die Insolvenzrechts-Novelle 2002 BGBl I 2002/75 bringt mit dem Ziel der „Verhinderung des Insolvenzmissbrauches“ wesentliche Änderungen im Verfahren zur Verwertung der Konkursmasse. Hier werden die Neuerungen vorgestellt, die der Unternehmensveräußerung gewidmet sind.