Das BMJ hat den Entwurf für ein BG über das Internationale Insolvenzrecht (kurz IIRG) vorgelegt, die Frist zur Stellungnahme ist mit 20. 12. 2002 abgelaufen. Auslöser für die geplanten Neuerungen bei grenzüberschreitenden Insolvenzen ist die bis April bzw Mai 2003 erforderliche Umsetzung der RL 2001/17/EG bzw 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidierung von Versicherungsunternehmen bzw Kreditinstituten (vgl bereits ZIK 2002/156d, 109). Aus diesem Anlass sollen die Regelungsdefizite im Internationalen Insolvenzrecht beseitigt werden, die im Bezug zu denjenigen Staaten bestehen, für die die EuInsVO nicht gilt. Der MEntw ist auf der Homepage des BMJ („www.bmj.gv.at “) zu finden.