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Nachrangiges Kapital und Bankenkonkurs

Judikatur ZIKZIK 2002/250ZIK 2002, 176 Heft 5 v. 25.10.2002

§ 23 BWG
Art 2 Abs 1 Z 8 RL 89/299/EWG , Art 4 Abs 3 RL 89/299/EWG

Im Falle eines Bankenkonkurses haben die Kapitalgeber von nachrangigem Kapital iSd § 23 Abs 8 BWG keinen gleichrangigen Konkursteilnahmeanspruch mit den übrigen Gläubigern, sondern sind erst nach deren Forderungen zu befriedigen, weil nachrangiges Kapital Eigenkapitalcharakter hat.

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