Der Autor stellt dar, unter welchen Voraussetzungen die Nachrangigkeit des Kapitals auf Rückforderungsansprüche wegen Irrtums oder Schadenersatz durchschlägt, und weist außerdem darauf hin, dass trotz der mangelnden gesetzlichen Regelung die Möglichkeit des „Durchschlagens“ auch im EKEG zu beachten sei.