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Auslegung einer Garantieerklärung des Masseverwalters

Judikatur ZIKZIK 2002/193ZIK 2002, 138 Heft 4 v. 25.8.2002

§ 81 Abs 3 KO, § 83 KO

§ 502 Abs 1 ZPO

Erklärt ein Masseverwalter unter ausdrücklichem Hinweis auf seine Funktion einem Massegläubiger gegenüber, eine fristgerechte Zahlung garantieren zu können, dann liegt kein unvertretbares - und damit kein vom OGH überprüfbares - Auslegungsergebnis vor, wenn davon ausgegangen wird, dass der Masseverwalter die Garantieerklärung bloß in seiner Eigenschaft als Vertreter der Masse abgegeben hat, ohne damit die Erfüllung auch persönlich - also für den Fall, dass die Masse dazu nicht in der Lage sein sollte - zu garantieren.

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