Die Autorin beschäftigt sich eingehend mit folgenden drei Problemkreisen der OGH-E: Frage des Wegfalls des Erfordernisses der Offenlegung der Stellvertretung im Zusammenhang mit dem Spareinlagengeschäft, Qualifizierung eines zur Besicherung übergebenen Sparbuchs als „Barkaution“ bzw unregelmäßiges Pfand und rechtliche Auswirkungen auf die bestellte Sicherheit im Fall der Umwandlung eines Überziehungskredites in einen Ausstattungskredit.