vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sicherungsdauer auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen beschränkt

Judikatur ZIKZIK 2002/154ZIK 2002, 108 Heft 3 v. 25.6.2002

§ 3 Abs 3 IESG idF vor IESG-Nov 1997

§ 25 Abs 2 KO idF IRÄG 1994

Zweck der Begrenzung der Sicherung nach § 3 Abs 3 IESG war von allem Anfang an eine von den Einzelvereinbarungen unabhängige Dauer der Sicherung. Die Auslegung, dass die Begrenzung nur im Fall eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit, nicht aber - mangels Kündigungsterminen und -fristen - auf befristete Arbeitsverhältnisse anzuwenden sei, widerspricht nicht nur dem Zweck einer einheitlichen gesetzlichen Regelung, sondern wäre auch gleichheitswidrig. Nur daraus, dass mit der IESG-Nov 1997 ausdrücklich auch befristete Arbeitsverhältnisse einbezogen wurden, ohne dass die Erläuterungen irgendetwas darüber aussagen, warum dies geschehen sei, ist nicht zu folgen, dass die Begrenzung nicht auch schon vorher für solche Arbeitsverhältnisse galt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!