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Schadenersatzklage des Masseverwalters gegen Aufsichtsratsmitglieder*)*)Die Entscheidung kann aufgrund ihrer besonderen Länge insb in der Sachverhaltsdarstellung nur stark gekürzt wiedergegeben werden.

Judikatur ZIKZIK 2002/135ZIK 2002, 92 Heft 3 v. 25.6.2002

§ KO, § 81a KO

§ 25 GmbHG, § 27 GmbHG, § 30j Abs 1 GmbHG, § 33 Abs 1 GmbHG idF vor IRÄG 1997

Die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder bleibt dem Masseverwalter vorbehalten. Ist der begehrte Ersatz dieser Ansprüche zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich, schließt weder das allseitige Einverständnis der Gesellschafter mit der Amtsführung des Aufsichtsrats noch die diesem von ihnen erteilte Entlastung Ersatzansprüche aus.

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