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Zur Inkongruenz einer um einige Tage verfrühten Zahlung

Judikatur ZIKZIK 2002/131ZIK 2002, 89 Heft 3 v. 25.6.2002

§ 30 Abs 1 Z 1 KO

§ 502 Abs 1 ZPO

Inkongruenz ist gegeben, wenn die Leistung vor Fälligkeit erfolgt ist; dies auch dann, wenn die Fälligkeit noch vor der Konkurseröffnung eingetreten wäre (Verweis auf SZ 62/199 = ecolex 1990, 85 = RdW 1990, 158 = ÖBA 1990, 836/241 [Fink]).

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