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Anspruch gegen Inländer auf Erlös für Auslandsvermögen ist konkursunterworfen / Erlöschen masseschmälernder Aufträge

Judikatur ZIKZIK 2002/122ZIK 2002, 85 Heft 3 v. 25.6.2002

§ 1 KO, § 26 Abs 1 KO

§ 905 Abs 1 ABGB, § 1009 ABGB, § 1024 ABGB

Die Wirkungen eines inländischen Konkurses erstrecken sich nicht auf im Ausland befindliches Vermögen des Gemeinschuldners, soweit in internationalen Abkommen nichts anderes vorgesehen ist (Verweis ua auf OGH 2 Ob 316/99f = JBl 2000, 394 = ZIK 2000/21; OGH 3 Ob 158/00y; OGH 1 Ob 159/01s = ZIK 2001/309). Im Ausland befindliches oder gelegenes Vermögen ist somit konkursfrei, sofern nicht ein Staatsvertrag anderes bestimmt.

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