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Begebung eines Inhaberschecks ist kongruente Deckung

Judikatur ZIKZIK 2002/85ZIK 2002, 63 Heft 2 v. 25.4.2002

§ 30 Abs 1 Z 1 KO
§ 25 Abs 3 EO

Die Begebung eines Inhaberschecks durch den Verpflichteten an den Gerichtsvollzieher anlässlich einer Zwangsvollstreckung ist einer Barzahlung gleichzuhalten und stellt somit eine kongruente Deckung dar.

OGH 22.10.2001, 1 Ob 112/01d

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