§ 30 Abs 1 Z 1 KO
§ 25 Abs 3 EO
Die Begebung eines Inhaberschecks durch den Verpflichteten an den Gerichtsvollzieher anlässlich einer Zwangsvollstreckung ist einer Barzahlung gleichzuhalten und stellt somit eine kongruente Deckung dar.
OGH 22.10.2001, 1 Ob 112/01d