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Unentgeltliches, unverbüchertes Nutzungsrecht an Wohnung ist Konkursforderung

Judikatur ZIKZIK 2002/80ZIK 2002, 60 Heft 2 v. 25.4.2002

§ 14 KO, § 181 KO

Ein unentgeltliches, nicht verbüchertes dingliches Wohnrecht unterliegt § 14 KO (Verweis auf JBl 2000, 375 = ZIK 2000, 24 = RZ 2000, 69 = wobl 2001, 264). Das Nutzungsrecht wird durch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens wirkungslos, womit der Nutzungsberechtigte die Liegenschaft titellos benützt. Der Masseverwalter kann ihn daher auf Räumung klagen.

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